Wirtschaftsrecht Münster | Prof. Dr. Dirk Thoms-Meyer

Die Beratung im Kapital- und Personengesellschaftsrecht

Es gibt viel zu tun und zu beachten bei Gesellschaftsgründungen, Umwandlungen und Umstrukturierungen.

Vertragsgestaltungen sind eine komplexe Angelegenheit. Wir kennen uns aus im Gesellschaftsrecht.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von Familienunternehmen und mittelständischen Unternehmen verschiedener Branchen.

Schwerpunkte im Wirtschaftsrecht

  • Gesellschaftsgründungen
  • Umstrukturierungen, Umwandlungen, insbesondere Verschmelzungen, Ausgliederung und Spaltung von Unternehmensteilen
  • Unternehmensverträge, Betriebspacht-, Betriebsführungs- und Betriebsüberlassungsverträge

Im Detail:

Gesellschaftsgründungen

Gesellschaftsgründungen können zum einem einfach aber zum anderen auch aufwendig sein. Dies hängt davon ab welche Gesellschaftsform gewählt wird. Welche die richtige Rechtsform für die Gesellschaftsgründung ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall und dem Unternehmenszweck ab.

Zu berücksichtigende Aspekte sind z.B. die Aufbringung des Kapitals, die persönliche Haftung der Gesellschafter, steuerliche Aspekte und evtl. Genehmigungspflichten in bestimmten Bereichen (z. B. Handwerk, Güterverkehr).

Bevor eine Gesellschaft gegründet wird, muss man sich unbedingt mit folgenden Punkten auseinandersetzen:

· Schutzrechte:
Es sollte geprüft werden, inwieweit Schutzrechte (z. B. für Produkte, Patente, Logo, Internetseite) geltend gemacht werden können.

· Standort:
Der ideale Standort muss gefunden werden, um den richtigen Außenauftritt gestalten zu können.

· Anmeldungen:
Zahlreiche Anmeldungen müssen bei einer Gesellschaftsgründung zwingend durchgeführt werden. So können ohne Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Finanzamtes keine Rechnungen gestellt werden. Auch das Gewerbeamt, die IHK bzw. die Handwerkskammer und die Bundesagentur für Arbeit (wenn Mitarbeiter beschäftigt werden) müssen über die Gesellschaftsgründung informiert werden.

· Genehmigungen:
Ein wichtiger Punkt bei der Gesellschaftsgründung sind Genehmigungen und Zulassungen oder auch bestimmte Qualifikationen, die bei manchen Unternehmensarten bzw. -branchen erforderlich sind. Detaillierte Auskünfte können die entsprechenden Behörden (z. B. Handwerkskammer, Gesundheitsamt) geben. In einigen Fällen kann auch eine Sachkundeprüfung der IHK erforderlich sein.

· Geschäftskonto:
Die Anmeldung von Kapitalgesellschaften beim Handelsregister erfolgt durch den Notar erst dann, wenn mindestens die Hälfte des Stammkapitals auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde. Zwar ist für Einzelunternehmen oder Freiberufler ein getrenntes Geschäftskonto nicht zwingend erforderlich, jedoch ratsam, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen.

· Versicherungen:
Je nach Branche gibt es auch Versicherungen zur Vermeidung finanzieller Auswirkungen und Risiken.