Dies zu überprüfen und zu gewährleisten ist eine Aufgabe der Wirtschaftsprüfung. Zum einen ist dieser Prozess gesetzlich vorgeschrieben, zum anderen dient er als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber allen, die mit Ihrem Unternehmen in irgendeiner Form zu tun haben bzw. daran beteiligt sind.
Sie richtig zu verstehen und Ihnen daraus ableitend Handlungsempfehlungen im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Beratung zu geben, gehört für uns ebenso zur Wirtschaftsprüfung wie die Kontrolle der Geldflüsse und das Erstellen von Abschlüssen.
Im Detail:
Das Handelsgesetzbuch (HGB § 242) schreibt die Erstellung eines Jahresabschlusses verschiedener Rechtsformen vor. So gehört zu den Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss. Die Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich laut § 246 HGB einen Anhang und einen Lagebericht veröffentlichen.
Mit Hilfe der Jahresabschlussprüfung wird der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens bemessen. Eine Geschäftsperiode (i. d. R. ein Geschäftsjahr) wird mit dem Jahresabschluss abgeschlossen.
Anhand des Jahresabschlusses können zukünftige Planungen und Entscheidungen für ein Unternehmen getroffen und beschlossen werden. Zudem können Dritte durch die Veröffentlichung der Bilanz eine Einsicht in die finanzielle Lage eines Unternehmens nehmen, um evtl. neue Geschäftsbeziehungen einzugehen.
Sonderprüfungen sind unregelmäßige und vereinzelte Prüfungen, die aus einem besonderen Anlass stattfinden. Der Begriff wird überwiegend im Finanz- und Steuerwesen verwendet.
Die Aufgabe einer Sonderprüfung ist zu prüfen, ob der Steuerpflichtige seiner Pflicht alle Steuern umfassend anzumelden und im Anschluss auch zu bezahlen, nachkommt.
In der Gesetzgebung und Rechtsprechung werden die Sonderprüfungen in drei Gruppen unterteilt:
· gesetzlich vorgeschrieben
· gesetzlich vorgesehen
· freie Sonderprüfungen.
Für eine gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfung muss ein Tatbestand erfüllt sein, damit sie, wie die Beschreibung schon sagt, kraft Gesetzes automatisch durchgeführt werden kann. Wird diese nicht vollzogen, obwohl ein Tatbestand vorherrscht, macht sich die ausführende Behörde strafbar und muss sich auch einer Prüfung unterziehen. Die Gesetzlichen Sonderprüfungen werden vorwiegend im Aktienrecht durchgeführt. Zu ihnen gehören die Gründungsprüfung nach § 33 AktG, des Aktiengesetzes oder die Nachgründungsprüfung nach § 52.
Die gesetzlich vorgesehenen Sonderprüfungen sind mit einer gesetzlichen Prüfungsmöglichkeit verbunden. Das heißt, wenn ein betreffender Tatbestand erfüllt ist, dann kann, muss aber nicht sondergeprüft werden. Die prüfende Behörde hat einen Ermessensspielraum bei ihrer Entscheidung. In den meisten Fällen finden Sonderprüfungen auch statt, weil sich die zuständige Behörde ihrerseits kein Prüfversäumnis nachsagen lassen möchte, denn auch sie wird von der nächsthöheren Behörde geprüft.
Die freien Sonderprüfungen sind alle die, die nicht gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen sind. Geprüft wird auf Anregung und im Interesse der Behörde, die sich von der freien Sonderprüfung ein positives Prüfungsergebnis verspricht.
Beispiele für freie Sonderprüfungen sind die Unterschlagungsprüfung sowie die Kreditwürdigkeitsprüfung, die im privaten Bereich von den dafür vorgesehenen Prüfungsinstanzen durchgeführt werden. Diese Sonderprüfungen können sowohl intern als auch extern in Auftrag gegeben werden. Meistens werden diese Prüfungen von privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und nicht von Behörden durchgeführt.
Bei der Financial-Due-Diligence findet eine Teilprüfung, die sogenannte Due-Diligence, statt. Sie erstellt eine genaue Analyse eines Unternehmens und dient im Rahmen einer Unternehmenstransaktion dazu, potentiellen Käufern oder Investoren ein Gesamtbild des Unternehmens zu verschaffen.
Möchte beispielsweise ein Unternehmen in ein anderes Unternehmen investieren, analysieren im Voraus auserwählte Experten im Rahmen der Financial-Due-Diligence die finanzielle Situation des entsprechenden Unternehmens. Ein externer Wirtschaftsprüfer führt meist diese Teilprüfung durch und analysiert die wichtigen Einflussfaktoren und die Chancen sowie Risiken auf die finanzielle Situation des zielgerichteten Unternehmens bezogen. Kurz gesagt wird das Unternehmensvermögen und die Finanz- und Ertragslage geprüft, um das Risiko einer Fehlinvestition so gering wie möglich zu halten und eine erfolgreiche Übernahme oder Investition zu ermöglichen.
Eine Unternehmensbewertung wird meist dann durchgeführt, wenn es um Kauf und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensanteilen oder um eine Beteiligung geht. Aber auch von potenziellen Kreditgebern kann eine Unternehmensbewertung gefordert werden.
Bei der Unternehmensbewertung wird der Unternehmenswert, der Wert eines Unternehmensanteils oder die Wertermittlung einzelner Abteilungen innerhalb eines Unternehmens ermittelt. Eine solche Bewertung kann nur von externen Dienstleistern wie Banken oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden, damit sie eine rechtsgültige Bewertung besitzen.
Es lassen sich viele Bewertungsverfahren unterscheiden und welche Methode im einzelnen in Frage kommt, ist von dem Ziel abhängig, welches der Auftraggeber und Verwender der Bewertung in Verbindung mit dem zu bewertenden Unternehmen verfolgt.
Die wichtigsten Verfahren sind z.B. das Substanzwertverfahren und das Liquidationsverfahren, welche jeweils den Wert der vorhandenen Besitztümer (Immobilien, Produktionsanlagen, Büroausstattung, Fahrzeuge etc.) eines Unternehmens ermitteln.
Der einzige Unterschied beider Verfahren ist, dass beim Liquidationsverfahren der Wert unter Annahme ermittelt wird, dass sämtliche Besitztümer sofort oder in naher Zukunft (beispielsweise bei einer Übernahme) zu aktuellen Marktpreisen verkauft würden.
Die Umstellung auf internationale Rechnungslegungsstandards ist daher nötig, dass hier einheitliche Richtlinien vorherrschen und somit Vergleiche verschiedener Unternehmen erleichtert wird. Zusätzlich ist die Umstellung der Rechnungslegung Pflicht, wenn ein Unternehmen zur Börse zugelassen werden möchte.
Begriffe:
IFRS bedeutet „International Financial Reporting Standards“ = anerkannte einheitliche Richtlinien für die Rechnungslegung von Unternehmen. Sie werden vom „Internation Accounting Standards Board“ herausgegeben.
US-GAAP
US-GAAP bedeutet „United States Generally Accepted Accounting Principles“ = damit werden die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften für den Jahresabschluss der Unternehmen in den USA festgelegt
Das Ziel beider Begriffe ist die Informationsvermittlung über die finanzielle Situation und die Fähigkeit des Unternehmens in Zukunft liquide Mittel zu erwirtschaften.
Da die internationale Rechnungslegung (IFRS/US GAAP) äußert komplex ist und einem ständigen Wandel unterworfen ist und dann auch meist nur in englischer Sprache veröffentlicht wird, müssen die Mitarbeiter, die sich mit diesen Themen beschäftigen, speziell ausgebildet sein und sich ständig weiterbilden. Das ist natürlich ein enormer Zeit- und Kostenfaktor, den Sie sich durch eine Beratung bei uns einsparen können.
Die betriebswirtschaftliche Beratung umfasst verschiedene Aufgaben und Bereiche, sodass das Tätigkeitsfeld der Beratung sehr vielfältig ist.
Jedes Unternehmen kann bei uns eine Beratung in Anspruch nehmen, ganz gleich ob es sich noch in der Gründungsphase befindet oder schon seit einigen Jahren auf dem Markt integriert ist. Es gibt immer wieder Verbesserungs- und Beratungsbedarf für das Unternehmen, ob nun in der Logistik, im Controlling oder in Investitionsfragen. Da das Tätigkeitsfeld so breit gefächert ist, kann man die betriebswirtschaftliche Beratung in fünf Gruppen unterteilen:
1. Existenzgründerberatung
Chancen-Risiken-Analyse, Beratung zur Wahl der passenden Rechtsform, Hilfe bei der Businessplanerstellung
2. Gestaltungsberatung
Steuerliche Vertragsgestaltung, Umstrukturierung, erbschaftsteuerliche Beratung
3. Allgemeine Unternehmensberatung
Kostenrechnung, Rentabilitäts- / Investitionsplanung, Rating-Beratung
4. Insolvenzberatung
Insolvenzverfahren, Insolvenzplan und -sanierung
5. Nachfolgeberatung
Beratung und Begleitung bei der Auswahl eines geeigneten Nachfolgers, Prüfung u. a. der steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Übergabemodelle
Eine betriebswirtschaftliche Beratung umfasst in der Regel einen längeren Zeitraum, damit wir als Berater dem Unternehmen stets zur Seite stehen, das Unternehmen in seiner Entwicklung beobachten und in bestimmten Situationen mit unserer Erfahrung eingreifen können, um auf unerwartete Veränderungen oder besondere Umstände zu reagieren.
Unter dem Begriff Unternehmensplanung fasst man zahlreiche Prozesse zusammen, in denen aufgrund vorbestimmter Kennzahlen zukünftige Strukturen oder Verfahrensweisen definiert werden. Mit diesen definierten Maßnahmen sollen dann in bestimmten Perioden die festgelegten Ziele eines Unternehmens realisiert werden. Die Unternehmensplanung ist somit die Kernaufgabe von Management und Controlling.
Bei der Unternehmensplanung unterscheidet man die operative Planung (=kurzfristig), die sich mit der Realisierung von Zielgrößen innerhalb eines Jahres beschäftigt, die taktische Planung (= mittelfristig), die sich mit der Realisierung der Ziele in zwei bis fünf Jahren beschäftigt und die strategische Planung, die sich mit grundlegenden übergeordneten Zielen einer Organisation über einen längeren Zeitraum beschäftigt.
Des Weiteren lässt sich die Unternehmensplanung auch thematisch gliedern:
· Budgetplanung
Aufstellung der Kosten und Erlöse bzw. der Einnahmen und Ausgaben, die in der Planungsperiode erwartet werden
· Bilanzplanung
Aufstellung der voraussichtlichen Vermögenspositionen am Ende der Planungsperiode
· Investitionsplanung
Aufstellung der voraussichtlichen Investitionen und Desinvestitionen im Anlagevermögen
· Finanzplanung
Aufstellung der Cashflows, die im Zuge der Realisation der beschlossenen Maßnahmen erwartet werden bzw. zu deren Finanzierung geplant werden
Die Unternehmensplanung stellt die Basis des Managementkreislaufs dar.
Zunächst werden die Unternehmensziele in der Planungsphase festgelegt und konkrete Vorgehensweisen für die Praxis erarbeitet. Danach werden die ausgearbeiteten Maßnahmen durchgeführt. Im Anschluss wird ein Ist-Soll-Abgleich durchgeführt in dem kontrolliert wird, ob die vordefinierten Ziele erreicht wurden oder nicht. Sind Abweichungen abzulesen, werden die Maßnahmen für die nächste Periode optimiert und gemachte Fehler ausgebessert. Dann beginnt der Kreislauf von Neuem, um die Prozesse immer wieder anzupassen und zu optimieren.
Die Gesellschaft ist als Prüfer für Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftsprüferkammer registriert und führt Prüfungen der Qualitätskontrolle bei Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch. Gegenstand der Qualitätskontrolle ist die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des in einer WP-Praxis eingerichteten Qualitätssicherungssystems, insbesondere der Einhaltung der einschlägigen Berufsausübungsregelungen (WPO, Berufssatzung WP/vBP und fachliche Regeln), der Unabhängigkeitsanforderungen, der Qualität und Quantität der eingesetzten Ressourcen sowie der berechneten Vergütung.