Steuerberatung Münster | Michael Jäger

Die Steuerberatung in Münster

Unser wirtschaftliches Umfeld, und damit insbesondere unser Steuerrecht, unterliegt einem steten Wandel.

Wir begegnen den nationalen und internationalen Anforderungen im Steuerrecht mit Fachwissen und Flexibilität. So entwickeln wir für Sie betriebswirtschaftlich ausgewogene Konzepte, mit denen Sie Ihr Unternehmen sicher steuern können.

Im Detail:

Transaktions- und Gestaltungsberatung

Unter Transaktionsberatung versteht man die unabhängige und qualifizierte Begleitung von Mandanten. Dabei geht es entweder um die Umsetzung von Investitions-, Desinvestitions- oder Umfinanzierungs-Maßnahmen, die sich nach einer Situationsanalyse als sinnvoll oder notwendig darstellen, oder um die rechts- und finanzökonomische Beurteilung, Optimierung und Überwachung komplexer Investitions- und Finanzierungs-Transaktionen.

Inhalt einer Transaktionsberatung kann einerseits die Entwicklung eines Handlungskonzeptes sein, mit dem die erstellte Ist-Situation in eine vorteilhafte Soll-Situation umgewandelt werden kann und andererseits umfasst eine Transaktionsberatung die Beurteilung der finanzierungsseitigen Realisierbarkeit einer geplanten Investition, die Erstellung einer Finanzierungsplanung und -verhandlung. Ein Berater kann seine Tätigkeit als die eines Ratgebers im Hintergrund ausführen oder er begleitet seine Mandanten aktiv und frontal. Sei es bei Gesprächen mit Banken oder anderen Projektbeteiligten, oder die Übernahme von anfallenden Korrespondenzen oder das Prüfen von verschiedensten Verträgen unter finanzwirtschaftlichen Aspekten.

Das Ziel einer Transaktionsberatung ist stets der Erhalt oder die Realisierung finanzieller Sicherheit sowie das Erreichen eines Höchstmaßes an finanziellem Nutzen für die Mandanten.

Die Gestaltungsberatung befasst sich mit allen Fragen der steuerlichen Abgaben. Jede unternehmerische Entscheidung hat steuerliche Konsequenzen, wobei die Gestaltungsberatung helfen soll diese abzuwägen, zu planen und zu optimieren. Sie befasst sich z. B. mit der strategischen Steuerplanung, um die Steuerbelastung zu senken, prüft vor bevorstehenden Entscheidungen die steuerlichen Auswirkungen, recherchiert und berät über Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen, berät bei der Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht und vieles mehr.

Unterstützung bei Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel

Die Wahl der Rechtsform verleiht einem Unternehmen die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zum einen gibt es die Einzelunternehmen (e. K.), Personengesellschaften (z.B. OHG) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG). Darüber hinaus existieren noch zahlreiche Mischformen, wie die GmbH & Co. KG und die Rechtsform der Genossenschaft.

Welche Art der Rechtsform für den Existenzgründer am besten geeignet lässt sich durch bestimmte Fragestellungen herausfinden: Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Privat- oder Kapitalgesellschaft? Wie ist die Haftungsfrage gegenüber Gläubigern geregelt? Wer sind die Geschäftsführer, wer die Gesellschafter? Welche Pflichten und Rechte haben die Gesellschafter und handeln sie als natürliche oder juristische Personen? Im Allgemeinen entscheidet die Wahl der Rechtsform über die Eigentumsverhältnisse und die Verteilung des Risikos innerhalb der Unternehmung. Neben der Firmierung muss dann auch die Rechtsform veröffentlicht werden, z.B. Handel GmbH, sodass diese dann als Informationsquelle für potentielle Geschäftspartner dient. Auch leitet sich hierüber ab, wie die Unternehmung hinsichtlich Recht und Steuern aufgestellt ist.

Ein Rechtsformwechsel ist einfach gesagt ein Wechsel der Rechtsform eines Rechtsträgers (Gesellschaft) unter Wahrung der rechtlichen Identität und unter der grundsätzlichen Beibehaltung der bisherigen Mitgliedschaftsrechte. Die Rechtsform wird dann zwar geändert, aber das Unternehmen bleibt in seinen Strukturen und seiner grundlegenden Organisation bestehen. Andere Unternehmen werden nicht beteiligt und das Vermögen wird auch nicht übertragen.

Steueroptimierung von Unternehmensnachfolgeregelungen

Eine Unternehmensnachfolge beschreibt den personellen Wechsel eines Wirtschaftsunternehmens. Eine Unternehmensnachfolge kann verschiedene Gründe haben:

· Übergang der Management-Verantwortung auf einen neuen angestellten Geschäftsführer oder Vorstand in einer Nicht-Familiengesellschaft,
· Verkauf eines eigens geführten Unternehmens,
· Errichtung einer Stiftung und der Einbringung eines Unternehmens,
· Verpachtung eines Unternehmens
· Ablösung eines Familienmitgliedes durch eines oder mehrere Kinder als geschäftsführende Gesellschafter eines Familienunternehmens

Bei Unternehmensnachfolgeregelungen sind zuerst einmal mit Hilfe eines Fachmannes die grundsätzlichen Voraussetzungen zu klären:

Sind seitens des Nachfolgers genügend kaufmännische Kenntnisse vorhanden und liegen die persönlichen Voraussetzungen des Nachfolgers vor?
Habe ich als Betriebsgründer entsprechendes Eigenkapital oder liegen entsprechende Finanzierungskonzepte vor und dazu frage ich mich natürlich als Unternehmensnachfolger nach Vorliegen entsprechender langfristiger Finanzierungen.
Als Unternehmensnachfolger sind vorhandene Kalkulationen und entsprechende Kostenrechnungen im Detail zu prüfen und mit den tatsächlich vorliegenden Gegebenheiten wie etwa technische Ausrüstung, Planung und Organisation zu vergleichen.
Sind für die Umsetzung der Geschäftsideen genügend fachlich qualifizierte Mitarbeiter vorhanden? Einschätzung der mittel- und langfristigen Marktentwicklung mit Fragen nach Alternativen.

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist bestimmt durch eine frühzeitige Planung. Zahlreiche Organisationen wie z.B. die Wirtschaftskammer, Rechtsanwälte oder Unternehmen wir wir eins sind, bieten dazu Ihre Hilfe an.

Es sollten unbedingt Fachleute hinzugezogen werden, insbesondere wenn es um die Themen Koordination der Übergabe, Steuern und Recht geht und es sollte auch bedacht werden, dass bei einer Unternehmensnachfolge psychologische Faktoren einen relativ großen Einfluss vor allem bei der Übergabe haben. Bei einer sehr durchdachten und langfristig geplanten Unternehmensnachfolge können auch steuerrechtliche Vorteile entsprechend ausgenutzt werden. Eine gute Planung hilft, die Existenz des Übergebers als auch des Nachfolgers zu sichern.

Deklarationsberatung

Deklarationsberatung beinhaltet vor allem die Erstellung von Steuererklärungen, für Privatpersonen als auch für Unternehmen jeder Art und jeder Rechtsform. Alle jährlich wiederkehrende Steuererklärungen, z.B. die Einkommens-, Körperschaft-, und Gewerbesteuererklärung, sowie die aperiodische Erklärungen, z.B. die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung fallen unter die Erstellung. Zusätzlich werden die Steuerbescheide geprüft und auch die weiteren Korrespondenzen mit den Finanzämtern geführt.

Des Weiteren beinhaltet die Deklarationsberatung die Erstellung von Steueranmeldungen, insbesondere der Lohnsteuer-, Umsatz-, und Kapitalertragsteueranmeldung.

Tax Due Diligence

Eine Due Diligence findet vordergründig vor Abschluss eines Unternehmenskaufvertrags statt.

Due Diligence ist die sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen und vordergründig steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die von einem potenziellen Käufer eines Unternehmens vorgenommen wird.

Das Ziel einer Due Diligence ist es, den potenziellen Käufer so abzusichern, dass alle Annahmen und Voraussetzungen, die sich auf das Unternehmen beziehen, zutreffen und alle Risiken aufgeklärt worden sind.

Die Due Diligence wird grundsätzlich von Fachleuten und externen Beratern wie uns durchgeführt. Bei dieser Prüfung werden verschiedene Informationsquellen wie Unternehmensunterlagen bzw. –daten genutzt und analysiert und es werden Gespräche mit dem Management des Unternehmens geführt. Die verschiedenen Bereiche auf die sich eine Due Diligence bezieht sind:

· die Financial Due Diligence (Prüfung der finanziellen Lage)
· Market bzw. Commercial Due Diligence (Marktanalyse, Analyse des Geschäftsmodells),
· Legal Due Diligence (Prüfung rechtlicher Aspekte)
· Tax Due Diligence (Prüfung steuerlicher Aspekte)

Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen

Die steuerliche Betriebsprüfung muss die erklärten Einkünfte des Unternehmers überprüfen. Dabei muss der Prüfer die steuerlich bedeutsamen Sachverhalte ermitteln und beurteilen. Dies beinhaltet alle steuerlich relevanten Sachverhalte der veranlagten Steuern, also Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer. Dafür benötigt der Prüfer die nach der Abgabenordnung aufbewahrungspflichtigen Unterlagen. Dazu gehören alle Unterlagen der Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen und Daten.

Dem Prüfer sollten keinesfalls Steine in den Weg gelegt werden, sondern es sollte ihm seine Mithilfe angeboten werden. Er sollte auf jeden Fall unterstützt werden z.B.:

· dass Unterlagen entsprechend der Checkliste zum Beginn der Prüfung vorliegen.
· Während der Prüfung sollten angeforderte Unterlagen zeitnah vorgelegt werden.
· Schwierige Fragen und solche, die Sie nicht sofort beantworten können, sollten unbedingt mit einem Steuerberater besprochen werden.
· Die Feststellungen des Prüfers werden im Rahmen einer Schlussbesprechung erörtert. Die Schlussbesprechung ist besonders wichtig. Keinesfalls sollte darauf verzichtet werden. In fast allen Fällen kann die Nachforderungen des Finanzamtes gesenkt werden.

Bei der gesamten Prüfung sollte einer unserer Steuerberater unterstützend vor Ort sein.

Steuerliche Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht

Warum Gemeinnützigkeit? Bei der Gemeinnützigkeit besteht der Vorteil in erster Linie in steuerlichen Begünstigungen. Für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke entfallen Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Werden aber Mitarbeiter beschäftigt, sind Lohnnebenabgaben, Sozialversicherungsbeiträge und Kommunalsteuern zu bezahlen.

Alle Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinheit auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet werden als gemeinnützig definiert. Die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit ist, dass die Einrichtung tatsächlich und nach der Satzung und ausschließlich und unmittelbar den begünstigten Zwecken dienen muss (§42 BAO) und keinen Gewinn erstreben darf (§39 BAO).

Voraussetzungen im Einzelnen für Gemeinnützigkeit sind:

· Vereinsstatuten müssen die Gemeinnützigkeit klar enthalten
· es darf keine Gewinnabsicht des Vereines vorherrschen
· Bei Vereinsauflösung muss laut Statut das Barvermögen einem gemeinnützigen Zweck zufließen
· es dürfen keine Barausschüttungen an Vereinsmitglieder außer erlaubten Aufwandsentschädigungen gezahlt werden
· Vereinsaktivitäten nur laut Statuten (tatsächliche Geschäftsführung); werden neue Aktivitäten geplant, muss die Satzung entsprechend geändert werden und der Behörde gemeldet werden
· Zu viel Umsatz/Gewinn kann die Gemeinnützigkeit gefährden - Konkurrenz entsteht zu normal steuerpflichtigen Betrieben

Die Gemeinnützigkeit muss immer wieder von der Abgabenbehörden geprüft werden, ob die Verpflichtung und die Voraussetzungen für die Abgabenbegünstigungen gerechtfertigt sind und eingehalten werden. Dazu führen sie ein Vorhaltsverfahren durch, bei dem die Rechtsgrundlagen und Jahresabrechnungen angefordert werden,
zum Einreichen von Abgabenerklärungen aufgefordert wird, und eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt wird.

Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltung

Wie der Begriff Lohnbuchhaltung schon sagt, befasst er sich mit der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Darunter versteht man neben der bekannten Gehaltsabrechnung auch Tätigkeiten wie Pflege von Personalstammdaten, gesetzlich geforderte An- und Abmeldungen für die Mitarbeiter, Erstellen der Beitragsnachweise für die Krankenkassen oder der Meldung der Lohnsteuer an das Finanzamt.

Die Finanzbuchhaltung zählt zu den wichtigsten Hauptbereichen eines Unternehmens. Durch regelmäßige Auswertungen wird stets ein Überblick über die Unternehmenssituation gewährleistet und sie geben immer sichere Daten für unternehmerische Planungen.

Zur Finanzbuchhaltung gehören folgende Punkte:

· Einrichtung und Organisation der Buchführung
· Anlagenbuchführung
· Digitale Belegbuchung
· Laufende Finanzbuchhaltung ggf. mit elektronischen Belegaustausch
· Betriebswirtschaftliche Auswertungen
· Berechnung des vorläufigen Gewinns
· Einführung einer Kostenrechnung

Die Finanz- und Lohnbuchhaltung ist eine zeitintensive und komplexe Verpflichtung, die gewissenhaft zu erledigen ist. Es müssen ständig Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht berücksichtigt werden. Deshalb ist es auf jeden Fall sinnvoll, das Rechnungswesen ganz oder in teilweise an einen kompetenten Partner abzugeben.

Beratung von Freiberuflern und vermögenden Privatpersonen

Der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden ist, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss, dass er kein Gewerbe anmelden muss und er muss auch keine doppelte Buchführung betreiben, denn eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht in seinem Fall völlig aus.
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) werden drei Gruppen von Freiberuflern unterschieden:

Katalogberufe wie
Heilberufe:
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen

Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:
Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte und vereidigte Buchprüfer

Naturwissenschaftliche und technische Berufe:
Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige

Kulturberufe:
Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher

Katalogähnliche Berufe wie
Ergotherapeut, Dirigent, Fotodesigner, Masseur, Reitlehrer, Schauspieler, Werbetexter oder Modedesigner und weitere

Tätigkeitsberufe wie
· Wissenschaftliche Tätigkeit: Dazu zählen Forschung, Lehrtätigkeit oder das Erstellen von Gutachten
· Künstlerische Tätigkeit: Bildende Künstler, Showstars, Entertainer oder Regisseure
· Schriftstellerische Tätigkeit: Online-Journalisten, Publizisten, Autoren oder Lektoren
· Erzieherische Tätigkeit: Betreiber eines Kinderheims
· Unterrichtende Tätigkeit: Reitlehrer oder Kommunikationstrainer

Es lässt sich nicht immer leicht sagen, wer nun ein Freiberufler ist. Aufgabe des Finanzamtes ist es da den jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Derjenige der vor hat ein Freiberufler zu werden sollte sich unbedingt Rat vom Fachmann, Rechtsanwalt oder Steuerberater einholen.

Vermögenden Privatpersonen unterstützen wir bei der optimalen Strukturierung Ihres Vermögens. Das Leistungsspektrum unserer Beratung reicht von der steuerlichen Vermögensplanung und –optimierung, über Steuererklärung bis hin zu außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtshelfs-, Klage- und Rechtsschutzverfahren.